Helgard opened this issue on May 03, 2006 ยท 72 posts
MungoPark posted Tue, 09 May 2006 at 10:48 AM
No its not legal - you go to jail for three years max: 86a. (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. im Inland Kennzeichen einer der in 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien und Vereinigungen verbreitet oder fentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften ( 11 Abs. 3) verwendet oder 2. Gegenstde, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrig ht, einfrt oder ausfrt. (2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstke, Parolen und Gruormen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln nlich sind. (3) 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend. one excception: 3) Absatz 1 gilt nicht, wenn das Propagandamittel oder die Handlung der staatsbgerlichen Aufklung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung er Vorgge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder nlichen Zwecken dient. Neverthe less the thing is in a twilight zone - remember that all games etc. have to remove the insignia.